Krankenversicherung private, Hilfsmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2016, 21:35 Uhr

Krankenversicherung private, Hilfsmittel

Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung richtet sich bei ihrer Kostenerstattung nach den sogenannten Hilfsmittelkatalogen. Es wird unterschieden zwischen offnen und geschlossenen Katalogen. Geschlossene Kataloge enthalten eine genaue Auflistung der Hilfsmittel. Offene Kataloge lassen bei der Hilfsmittelwahl dem Versicherten mehr Spielraum. Diese Kataloge begrenzen auch häufig die Kostenerstattung, Eine weitere Unterscheidung erfolgt durch die Einteilung in kleine und große Hilfsmittel.

Hilfsmittelbeispiele:

  • Sehhilfe,

• Hörhilfe,
• Prothese,
• Herzschrittmacher,
• Blutzuckermessgerät,
• Blutdruckmessgerät,
• Rollstuhl,
• orthopädische Hilfsmittel,

  • nicht abschliessend.


Klären Sie vorab beim Kauf von teuren Hilfsmitteln den Umfang/Höhe der Kostenerstattung.


Gesetzliche Krankenkassen

Richten sich nach dem Kassen-Hilfsmittelverzeichnis. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action


Schlagwort: Hilfsmittel, Hilfsmittelerstattung, Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittelverzeichnis