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Patientenverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können.
 
Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.
Was muss in der Verfügung stehen?
Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:


eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
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einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
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