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Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können. | |||
Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein. | |||
eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift | eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift | ||
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einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende | einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende | ||
eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift | eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift | ||
Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift | Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift | ||
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft? | Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft? |