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Patientenverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können.
Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können.
Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.
Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.<br />
 
  ⚠️ Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich, sie gehören zusammen!
 


eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
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Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
 
ältere Dame
Wer vorsorgt, kann zuversichtlich in die Zukunft schauen.
KNA / Oppitz
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:


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Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.
die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.
Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?
Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln (mehr unter Beratung und Broschüren).


Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?
Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?
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Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.
Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.


Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?
 
Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht.
👁 Siehe auch: [[Vorsorgevollmacht]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Vorsorgeverfügungen<br />
 
 
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<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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