Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld für Selbständige: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. November 2016, 11:09 Uhr
Krankenversicherung private, Krankentagegeld für Selbständige
Die Möglichkeiten:
Sie verzichten ganz auf ein Krankentagegeld.
Dann gilt für Sie der ermässigte GKV Beitragssatz von 14,9 %.
Sie möchten ein GKV Krankentagegeld ab dem 43. Tag
dann zahlen Sie den Normalbeitrag zum allgemeinem Beitragssatz. Diese Entscheidung gilt/bindet Sie aber für drei Jahre.
Sie entscheiden sich für einen sogenannten GKV Wahltarif
Alle gesetzlichen Kassen müssen einen Tagegeld-Wahltarif anbieten. Sie haben zwischen den verschiedenen Anbietern aber keine Wahl. Sie müssen den Wahltarif nehmen den Ihre Kasse Ihnen anbietet. Dieser Wahltarif ermöglicht es Ihnen den Tag des Leistungsbeginns und die gewünschte Tagegeldhöhe selbst zu bestimmen. Auch nachteilig ist, dass Sie sich drei Jahre an den Wahltarif und die Krankenkasse binden.
Sie entscheiden sich für das Krankengeld ab dem 43. Tag und zusätzlich noch einem GKV Wahltarif
Um die Leistung Ihren Bedürfnissen anzupassen, das geht auch, ist aber nicht sinnvoll.
Empfehlung: Sie verzichten auf ein Krankentaggegeld bei der GKV und wählen einen Krankentagegeldtarif der privaten Krankenversicherung (PKV)
der Sie vollständig absichert. Sie unterliegen keinen v.g. Beschränkungen. Sie bestimmen ganz individuell den Leistungsbeginn und die Tagegeldhöhe. Sie haben die freie Auswahl unter allen Anbietern des Marktes (nicht so beim GKV-Wahltarif). Bei Prämienunterschieden von über 100% lohnt es sich immer zu vergleichen.
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