Krankenversicherung private, Heilmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. November 2016, 13:51 Uhr

Krankenversicherung private, Heilmittel


Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Heilmittel sind Maßnahmen / Behandlungen, die durch einen Therapeuten erbracht werden und die den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:


  • Physikalische Therapie,
  • Podologische Therapie,
  • Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie,
  • und Ergotherapie.

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