Krankenversicherung private, ambulante Operationen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. November 2016, 08:46 Uhr
Krankenversicherung private, ambulante Operationen
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. Wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Beispiele:
• Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
• Krampfaderop.,
• Bandscheibenop.,
• Leistenbruchop.,
• Herzschrittmacher,
• Rachenmandelop.,
• grauer und grüner Starop. (Katarakt/Glaukom),
• Arthroskopischeop.
- nicht abschließend.
Siehe auch: Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen