Berufsunfähigkeitsversicherung, abstrakte und konkrete Verweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Versicherer kann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer, der versicherten Person auf eine andere '''abstrakte''' Erwerbstätigkeit ve…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. März 2018, 06:19 Uhr
Der Versicherer kann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer, der versicherten Person auf eine andere abstrakte Erwerbstätigkeit verweisen. Hat der Versicherte schon eine neue Tätigkeit/Arbeit aufgenommen, kann der Versicherer hierauf verweisen. Dies wird als konkrete Verweisung bezeichnet. Der Versicherer kann und wird in diesen Fällen die Leistung verweigern.
⚠️ Verzichtet der Versicherer in seinen tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht !
Schlagwort: Verweisung, abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-