Unfallversicherung gesetzliche, versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. März 2018, 08:26 Uhr
Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind
- Beschäftigte
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht
- Schüler
- Student
- Auszubildender
- Landwirt
- Pflegeperson
- Helfer bei Unglücksfällen
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz
- Blutspender oder Organspender
- Unternehmer
- Selbstständiger oder Freiberufler
- mitarbeitende Ehegatten