Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch | Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''. | ||
Version vom 25. März 2018, 07:50 Uhr
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch [1] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pflichtversicherung
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