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Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede: | Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede: | ||
👁 Siehe auch: [[Erbfolge]] <br /> |