Arbeitskraftabsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. April 2018, 08:10 Uhr

Möglichkeiten die Arbeitskraft zu versichern

  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt ganz niedrig aus. Sie ist i.d.R. nicht ausreichend den Lebenunterhalt zu bestreiten.


  • Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn die versicherte Person duch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit überhaupt nicht mehr in der Lage ist irgend einer Beschäftigung nachzugehen
.

  • Private Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft.

  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt mit einer Rente für die Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Kann der Versicherte aber in einem anderen Beruf noch arbeiten, erhält er dennoch die vereinbarte Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als Vorsorge gegen existentielle Schicksalsschläge, sind eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Beiträge für diese Absicherung wesentlich geringer ausfallen.