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Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. | Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. | ||
Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend. | Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend. | ||
Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht. | |||