Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. November 2016, 10:35 Uhr

Krankenversicherung private, Logopädie

Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

• Stimmstörungen, Stimmtherapie
• Sprechtstörung, Sprechtherapie
• Sprachstörung, Sprachtherapie
• Schluck und, Schlucktherapie

Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.

Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.

Schlagwort: Logopädie, Heilmittel