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Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer | Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer | ||
* mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. '''EUR{{#var:GKV-BBG}}''' bei 12 Monatsgehältern | * mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. '''EUR {{#var:GKV-BBG}}''' bei 12 Monatsgehältern | ||
* bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. '''EUR {{#var:GKV-BBGj}}''' sind - | * bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. '''EUR {{#var:GKV-BBGj}}''' sind - | ||
oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. |