Haustürgeschäft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2018, 08:24 Uhr
Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. Quelle: Wikipedia