Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. | Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. | ||
'''Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.''' Für die normale Urlaubsreise | '''Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.''' Für die normale Urlaubsreise reicht die Reisekrankenversicherung aus. Bei längerem Auslandsaufenthalt | ||
bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung. | bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung. | ||
Version vom 26. Mai 2018, 09:10 Uhr
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. Für die normale Urlaubsreise reicht die Reisekrankenversicherung aus. Bei längerem Auslandsaufenthalt bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung.
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz
Schlagwort:
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