Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! Hinweis
! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! Hinweis
|-
|-
| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
|-
|-
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI   

Version vom 2. Juni 2018, 05:42 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.


Wartezeit für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen 35 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI
Altersrente für Frauen 15 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI

Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.