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Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. | Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in der Praxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Darunter fallen ebenfalls Behandlungen von Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.<br /> | ||
'''Für gesetzlich Versicherte:'''<br /> | '''Für gesetzlich Versicherte:'''<br /> |