Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein. | Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein. | ||
Version vom 9. August 2018, 08:24 Uhr
Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.
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