Musikinstrumentenversicherung, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. September 2018, 11:09 Uhr

Wertvolles Instrument bei Kfz-Unfall über die Musikinstrumentenversicherung versichert


Sachverhalt:
Eine PKW-Fahrerin war in Begleitung ihres Lebensgefährten auf dem Weg zum Weihnachtsbesuch bei ihren Eltern. Im Fahrzeug wurde das Cello der Mutter mitgeführt. Die PKW-Fahrerin verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem das wertvolle Cello inkl. Cellokoffer komplett zerstört wurden. Schadenhöhe des Instruments 3.300 Euro. Die Musikinstrumentenversicherung erstattete den Schaden in voller Höhe der Mutter der PKW-Fahrerin. Jedoch forderte die Musikinstrumentenversicherung die Erstattung des Schadens von der Kfz-Haftpflichtversicherung der PKW-Fahrerin. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Zahlung.


Entscheidung:
Keine Zahlung der Kfz-Versicherung an die Musikinstrumentenversicherung


Begründung:
Im versicherten Fahrzeug mitgeführte Sachen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung regelmäßig nicht leisten. Der Versicherer muss nur leisten, wenn der Beifahrer Gegenstände dabei hat, die er üblicherweise mitführt oder wenn die Fahrt der Personenbeförderung dient und es sich um Gegenstände des persönlichen Gebrauchs handeln. Beides war konkret nicht der Fall. Der Beifahrer hat üblicherweise kein Cello dabei und die PKW-Fahrerin war nicht nur als Fahrerin unterwegs, sondern wollte selbst zu ihren Eltern auf Weihnachtsbesuch.

LG Coburg 28.03.2008
Az. 12 C 1005/07