Rechtsschutzversicherung, Vorsorgerechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ '''Definition:'''<br/> Die Vorsorgerechtsschutz ist die Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte,…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 26. September 2018, 09:08 Uhr
Definition:
Die Vorsorgerechtsschutz ist die Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.
Zeitpunkt:
Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.
Beitragshöhe:
Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.