Rechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. September 2018, 12:33 Uhr
Versicherte Bereiche
Firmenbereich:
Es besteht Versicherungsschutz für die versicherte Person und deren im Versicherungsschein genannter gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz in Höhe von max. 24.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Es besteht auch Versicherungsschutz für die versicherte Person für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dessen angestellten Mitarbeitern.
Bereich Spezialstrafrechtsschutz:
Der Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person in Ausübung der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
- Beistand im Verwaltungsrecht
- Zeugenbeistand
Wichtige Hinweise:
- Die Rechtsschutzversicherung für Kleinunternehmer kann als Zusatzbaustein in der Firmenrechtsschutzversicherung und Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter oder Eigentümer eines gewerblich genutzten Objektes.
- Übersteigt der Gesamt-Bruttoumsatz der versicherten Tätigkeit 24.000 Euro bezogen auf das letzte Kalenderjahr, so wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt des Zustandes in eine Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige um.