Rentenversicherung gesetzliche, Hinterbliebenenrenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ Verstirbt der Versicherte, so kann der Ehepartner einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Ist der Versicherte geschieden und erzieht dieser ei…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Verstirbt der Versicherte, so kann der Ehepartner einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Ist der Versicherte geschieden und erzieht dieser ei…“)
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