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Rentenversicherung gesetzliche, Nachsorgeprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Die intensivierte Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Rehabilitationsmaßenahme begonnen werden und spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein.
Die intensivierte Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Rehabilitationsmaßenahme begonnen werden und spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein.
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