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Der Arbeitnehmer hat für den Zeitraum der Rehabilitationsleistung einen Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts, der im Regelfall 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen einer gleichartigen Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so kann der Versicherte ein Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation von seinem Rentenversicherungsträger erhalten. | Der Arbeitnehmer hat für den Zeitraum der Rehabilitationsleistung einen Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts, der im Regelfall 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen einer gleichartigen Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so kann der Versicherte ein Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation von seinem Rentenversicherungsträger erhalten. | ||
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