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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
Nur bedingt, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies automatisch | |||
finanziert/mitbezahlt. | finanziert/mitbezahlt. | ||
* Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | * Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | ||
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* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | * Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | ||
Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist: Sollte ein | Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist: Sollte ein | ||
Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.''' | Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.''' | ||
Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen | Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen |