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Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet. | Alle Behandlungen, die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses), werden als stationäre Leistungen bezeichnet. | ||
'''Für den Privatversicherten''' in der Krankheitskostenvollversicherung stehen als Wahlleistungen | '''Für den Privatversicherten''' in der Krankheitskostenvollversicherung stehen als Wahlleistungen für die Unterbringung die folgenden Tarife zur Verfügung:<br /> | ||
- Mehrbettzimmerversorgung<br /> | - Mehrbettzimmerversorgung<br /> | ||
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Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der die Kostenerstattung des behandelnden Arztes auf das 3,5 fache der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ anhebt. | Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der die Kostenerstattung des behandelnden Arztes auf das 3,5 fache der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ anhebt. | ||
'''Für gesetzlich Versicherte''' bietet sich die '''Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung''' an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | '''Für gesetzlich Versicherte''' bietet sich die '''Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung''' an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten. | ||