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Krankenversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''vorvertragliche Obliegenheiten'''
* '''Vorvertragliche Obliegenheiten'''


Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten zählt die Auskunftspflicht. Der Versicherungsnehmer, bzw. die  versicherte Person hat alle die im Antrag gestellten Fragen, nach bestem Wissen und Gewissen, zu beantworten.
Zu den vorvertraglichen Obliegenheiten zählt die Auskunftspflicht. Der Versicherungsnehmer bzw. die  versicherte Person hat alle die im Antrag gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.




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* '''Obliegenheiten Anzeigepflicht'''
* '''Obliegenheiten Anzeigepflicht'''


- Der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, wie auch Krankenhaus-, und Krankentagegeldversicherung ist dem Versicherer unverzüglich bekannt zu geben.<br />
- Der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, wie auch Krankenhaus-, und Krankentagegeldversicherung ist dem Versicherer unverzüglich bekannt zu geben.<br />
- Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.<br />
- Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.<br />
- Eine berufliche Veränderung der versicherten Person kann es mit sich bringen, dass bei der Krankentagegeldversicherung eine Neueinstufung in eine andere Gefahrenklasse erforderlich wird. Berufliche Veränderungen sind daher ebenfalls anzuzeigen.<br />
- Eine berufliche Veränderung der versicherten Person kann es mit sich bringen, dass bei der Krankentagegeldversicherung eine Neueinstufung in eine andere Gefahrenklasse erforderlich wird. Berufliche Veränderungen sind daher ebenfalls anzuzeigen.<br />
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