Verzicht auf Rücktritt bei Obliegenheitsverletzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2019, 05:11 Uhr
Die Anzeigepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet: Bevor ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, muss der Antragsteller dem Versicherer alle relevanten Gefahrenumstände mitteilen. Auf das damit verbundene Rücktrittsrecht verzichtet die Bayerische zum Vorteil des Versicherten.