Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. November 2016, 15:06 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss

Ab 2005 wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz ein Bundeszuschuss für die GKV, den Gesundheitsfonds, aus den allg. Steuermitteln eingeführt. Dieses wurde dann durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz abgelöst. In den Jahren 2004 bis 2016 flossen Insgesamt 126,9 Milliarden € in den Gesundheitsfonds.

Schlussfolgerung: Die GKV ist nicht in der Lage aus eigenem Beitragsaufkommen die Leistungen zu erbringen. Der GKV-Beitrag müsste viel höher ausfallen. So beteiligt sich der privat Versicherte, so ganz nebenbei mit seinem Steueranteil, seit über einem Jahrzehnt, an den Kosten der GKV.


Jahr Bundeszuschuss Anmerkung
2004 1,0 Milliarden €
2005 2,5 Milliarden €
2006 4,2 Milliarden €
2007 2,5 Milliarden €
2008 2,5 Milliarden €
2009 7,2 Milliarden €
2010 15,7 Milliarden €
2011 13,3 Milliarden €
2012 14,0 Milliarden €
2013 11.5 Milliarden € Haushaltskonsolidierung
2014 10,5 Milliarden € Haushaltsgesetz 2014
2015 11,5 Milliarden €
2016 14,0 Milliarden €
2017 14,5 Milliarden € voraussichtlich
2017 + 1,5 Milliarden € wegen des Wahljahres
ges. 126,9 Milliarden €

Siehe auch: Gesundheitsfonds

Schlagwort: Bundeszuschuss, Gesundheitsfonds, GKV Modernisierungsgesetz, GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz