Kleinunternehmen Umsatzgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen. | Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen. | ||
Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. | |||
Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. | |||
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. | Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. |
Version vom 26. November 2019, 09:16 Uhr
Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.
Der Kleinunternehmer stellt seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlt auch keine Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug schließt sich aus. Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen.
Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
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