Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Dezember 2019, 07:07 Uhr
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar. Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.
Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar
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