Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. November 2016, 10:34 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für jeden Kalendertag werden 13 €, monatlich 210 € gezahlt.


Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de

Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle