Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. November 2016, 10:56 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz
Private Krankenversicherungen
zahlen tariflich, vollumfänglich Leistungen bei Zahnersatz.
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl mit einem Top-Schutz der verschiedenen Anbieter in der Krankenvollkostenversicherung bis zu 90 % der tatsächlich anfallenden Zahnersatzkosten zu versichern. Für die normale, erhaltende Zahnbehandlung erhält der privat Versicherte 100%.
Gesetzliche Krankenkassen
erbringen für Zahnersatz nur noch Festzuschüsse, gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen nur noch ca. 50 % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter 50% der tatsächlichen Kosten liegt. Ggf. Gibt es noch einen Bonus.
Ergänzen Sie die gesetzlichen Festzuschüsse mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.
Erläuterung zum Bonus:
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um 20 % (entspricht 10 % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über 10 Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 % (entspricht 15% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht 100% der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.
Der einzige Vorteil der Festzuschussregelung, der Versicherte kann die Therapieform wählen, die er persönlich für richtig hält. Der Festzuschuss bleibt hierbei unverändert.
Informieren Sie sich hier über die Einzelleistungen/Festzuschüsse der Krankenkassen.
Siehe auch: ZahnInlay, Zahnonlay, Zahnoverlay, Zahnkrone, Zahnbrücke, Zahnimplantat, Zahnwurzelkanalbehandlung
Schlagwort: Zahnersatz, Zahnzusatzversicherung, Festzuschuss, Festzuschüsse Zahnersatz. Onlay, Inlay, Overlay, Brücke, Implantat, Wurzelbehandlung