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Hierzu gehören Versorgungsbezüge | Hierzu gehören Versorgungsbezüge | ||
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis | - aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften, | ||
- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, | - Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, | ||
- Renten der | - Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind. ( Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere, | ||
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst | - Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung. | ||
- Kapitalleistungen, die der | - Kapitalleistungen, die der Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung). | ||
Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. | Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. |