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Versorgungsbezüge: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  
Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  


Hierzu gehören Versorgungsbezüge
Hierzu zählen Versorgungsbezüge


- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
45.224

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