Krankenversicherung gesetzliche, Heil- und Kostenplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. November 2016, 14:21 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Heil- und Kostenplan

Gesetzliche Krankenkasse:
Steht Zahnersatz an so ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan (HKP) zu erstellen. Hier ist der Befund aufgeführt. Es wird die vorgesehene Zahnersatzversorgung, die Art, der Umfang und die Kosten wie auch der Ort der Leistungserbringung ausgewiesen. Der HKP wird der Krankenkasse zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt. Nach Bewilligung der Festzuschüsse und Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt direkt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab.

Private Krankenversicherung - Krankheitskostenvollversicherung
Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan, der dem Versicherer vorzulegen ist, erforderlich. Hier erfolgt die Abrechnung zwischen VN und dem Arzt.

Private Krankenversicherung - Zahnzusatzversicherung
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Schlagwort: Heil und Kostenplan, Heilplan, Kostenplan,
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