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⚠️ Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oder Jahresverdienstgrenze, ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).<br /> | ⚠️ Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oder Jahresverdienstgrenze, ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).<br /> | ||
'''Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> | '''Die Jahresverdienstgrenze (stellt eine Rechengröße dar) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> | ||
Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Höhe der JAEG festgelegt, vgl. § 6 Abs. 6 SGB V. | Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Höhe der JAEG festgelegt, vgl. § 6 Abs. 6 SGB V. |