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Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Arbeitnehmern die einen Arbeitgeberwechsel vornehmen ist der Arbeitgeber verpflichtet festzustellen, ob die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Anwendung findet. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungsfrei wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Zusätzlich ist feststellen, ob für den neuen Mitarbeiter die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze anzuwenden ist.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur dann,
- wenn der Mitarbeiter bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und
- bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen bereits versichert
war.


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze]]<br />
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