Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Besonders gefährdete Berufe sind Polizisten, Feuerwehr, Soldaten (besondere Regelungen) und Justizbeamte.  
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Anspruch auf freie Heilfürsorge haben demnach:<br />
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Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.
Der Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung ergänzt den Schutz und bietet somit die beste und kostengünstigste Versicherungsform.
Siehe auch: Gerade bei Renteneintritt kann eine Versorgungslücke drohen, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt und im Rahmen der Beihilfe nur etwa maximal 70 % der Kosten gedeckt werden. Es empfiehlt sich, die restlichen 30 % über einen privaten Beihilfetarif abzusichern. Im buchstäblich günstigsten Falle haben sich Beamte schon vor vielen Jahren für die PKV entschieden, da diese im Direktvergleich zur GKV eine kostenbewusste Alternative darstellt. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht, ist sie in der Regel teurer. In der PKV dagegen sind aufgrund des Anspruches auf Beihilfe die Kosten deutlich reduzierbar. Ferner bietet die private Krankenversicherung den weiteren Vorteil, dass Tarife bzw. Zusatzpolicen exakt auf die eigene Lebenssituation zugeschnitten werden können. Insofern ist eine vollständige Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen ebenso möglich wie die Übernahme von heilpraktischen Behandlungen. Für die Beiträge werden nur das Alter und der Gesundheitszustand hinzugezogen, insofern steigen mit höherem Einkommen die Kosten für die PKV nicht. Durch die vorgeschriebene Beitragsentlastung genießen Privatversicherte den Vorteil, im Rentenalter auf eine moderate Kostenentwicklung bauen zu können. Wenn man so will, ist die Beihilfe, die privat Krankenversicherte von Dienstherren erhalten, mit dem Arbeitgeberzuschuss vergleichbar. <br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Beihilfetarife]]





Version vom 30. November 2016, 10:16 Uhr

Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.

Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach. Besonders gefährdete Berufe sind Polizisten, Feuerwehr, Soldaten (besondere Regelungen) und Justizbeamte.

Anspruch auf freie Heilfürsorge, bis zum Rentenalter, haben demnach:

• Polizisten des Bundes und der meisten Länder,
• Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
• Justizvollzugsbeamte,
• Soldaten.

Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt.

Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten. Der Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung ergänzt den Schutz und bietet somit die beste und kostengünstigste Versicherungsform.

Siehe auch: Gerade bei Renteneintritt kann eine Versorgungslücke drohen, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt und im Rahmen der Beihilfe nur etwa maximal 70 % der Kosten gedeckt werden. Es empfiehlt sich, die restlichen 30 % über einen privaten Beihilfetarif abzusichern. Im buchstäblich günstigsten Falle haben sich Beamte schon vor vielen Jahren für die PKV entschieden, da diese im Direktvergleich zur GKV eine kostenbewusste Alternative darstellt. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht, ist sie in der Regel teurer. In der PKV dagegen sind aufgrund des Anspruches auf Beihilfe die Kosten deutlich reduzierbar. Ferner bietet die private Krankenversicherung den weiteren Vorteil, dass Tarife bzw. Zusatzpolicen exakt auf die eigene Lebenssituation zugeschnitten werden können. Insofern ist eine vollständige Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen ebenso möglich wie die Übernahme von heilpraktischen Behandlungen. Für die Beiträge werden nur das Alter und der Gesundheitszustand hinzugezogen, insofern steigen mit höherem Einkommen die Kosten für die PKV nicht. Durch die vorgeschriebene Beitragsentlastung genießen Privatversicherte den Vorteil, im Rentenalter auf eine moderate Kostenentwicklung bauen zu können. Wenn man so will, ist die Beihilfe, die privat Krankenversicherte von Dienstherren erhalten, mit dem Arbeitgeberzuschuss vergleichbar.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Beihilfetarife




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