Dauerschuldverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „XXX < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Versicherung allgemein | Alle E…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten. | |||
Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt. | |||
Version vom 13. April 2020, 09:00 Uhr
Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten. Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-