Privathaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Personenschaden<br />


Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.

Version vom 13. April 2020, 12:55 Uhr


Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.

Personenschäden kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.

Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden



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