Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Mai 2020, 11:14 Uhr
Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
Obhutsschäden: Darunter versteht man Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund der versicherten Tätigkeit in Ihrer Obhut befinden.