Anonym

Wiederherstellungsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:




Durch die „strenge“ Wiederherstellungsklauseln entsteht zunächst ein Teilanspruch, die Zeitwertentschädigung, auf Versicherungsleistungen. Ein Anspruch auf den Rest entsteht erst, wenn die Wiederherstellung tatsächlich, innerhalb vorgegebener Frist, z.B. drei Jahre, durchgeführt oder sichergestellt wird.
Durch die „strenge“ Wiederherstellungsklauseln entsteht zunächst ein Teilanspruch, die Zeitwertentschädigung, auf Versicherungsleistungen. Ein Anspruch auf den Rest entsteht erst, wenn die Wiederherstellung tatsächlich, innerhalb vorgegebener Frist, z.B. drei Jahre, durchgeführt oder sichergestellt wird<br />
Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  
Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  


45.224

Bearbeitungen