Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juli 2020, 06:53 Uhr
Der Bundestag hat das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.
Nachzulesen auf:
Die digitale Patientenakte erlaubt es Gesundheitsdaten mit einer App zu speichern. Informationen zu Vorerkrankungen, ärztlichen Diagnosen, Therapien und Medikationspläne sollen mittels der App jederzeit schnell und einfach abgerufen werden können - aber auch der Impfausweis, das Bonusheft für den Zahnarzt, Blutwerte oder der Mutterpass bei Schwangerschaften. So soll der Daten-Austausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten verbessert werden.