Versicherungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssub…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 15. Juli 2020, 07:26 Uhr
Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind somit klar voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche. Quelle: Wikipedia