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Dieses Geld darf nicht verpfändet werden. Das heißt: Wenn die Vereinbarung Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung so lautet, dass Sie als Versicherter die Schadenszahlung von Ihrer Versicherung erhalten, um den Schaden beim Geschädigten zu bezahlen, dann gilt das Abtretungsverbot an andere Parteien (Pfändung, Schuldner). | Dieses Geld darf nicht verpfändet werden. Das heißt: Wenn die Vereinbarung Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung so lautet, dass Sie als Versicherter die Schadenszahlung von Ihrer Versicherung erhalten, um den Schaden beim Geschädigten zu bezahlen, dann gilt das Abtretungsverbot an andere Parteien (Pfändung, Schuldner). | ||
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