Abtretungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zahlung eines Schadens durch den  Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht verpfändet werden.  
Die Zahlung eines Schadens durch den  Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht verpfändet werden.  

Version vom 29. August 2020, 06:41 Uhr

Die Zahlung eines Schadens durch den Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht verpfändet werden.



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