Eingebrachte Sache: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 30. August 2020, 08:12 Uhr

Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen eines Unternehmens verwahrt werden.

Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften.