Eingebrachte Sache: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. August 2020, 08:12 Uhr
Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen eines Unternehmens verwahrt werden.
Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften.