Hausratversicherung, Überspannungsschäden: Unterschied zwischen den Versionen
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Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. '''Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.''' | Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. '''Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.''' | ||
Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung, sind i.d.R. Nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen, Ca. 5% der Versicherungssumme, mitversichert. Bei elektronischen Geräten wie home entertainment Anlagen, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind verursachen | Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung, sind i.d.R. Nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen, Ca. 5% der Versicherungssumme, mitversichert. Bei elektronischen Geräten wie home entertainment Anlagen, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind verursachen die meisten Stromnetzschäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus. | ||
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll. | Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll. |
Version vom 4. Dezember 2016, 08:42 Uhr
Hausratversicherung, Überspannungsschäden
Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.
Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung, sind i.d.R. Nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen, Ca. 5% der Versicherungssumme, mitversichert. Bei elektronischen Geräten wie home entertainment Anlagen, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind verursachen die meisten Stromnetzschäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus.
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll.
Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschäden, Überspannungsschäden